{"id":800,"date":"2020-05-04T20:31:04","date_gmt":"2020-05-04T18:31:04","guid":{"rendered":"http:\/\/alphasen.de\/?page_id=800"},"modified":"2022-07-24T19:03:47","modified_gmt":"2022-07-24T17:03:47","slug":"laserschutzbeauftragter","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alphasen.de\/","title":{"rendered":"Laserschutzbeauftragter Seminare und rechtliche Grundlagen"},"content":{"rendered":"\t\t
Die Anwendungsbereiche moderner Laser erstrecken sich \u00fcber viele Bereiche. Unternehmen, Arbeitgeber, Beh\u00f6rden oder Institute brauchen einen Laserschutzbeauftragten (LSB), wenn in der Arbeitswelt ein Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 eingesetzt wird. F\u00fcr einen Laser der Klasse 1, 1M, 1C, 2 oder 2M braucht man keinen LSB in Unternehmen. Darunter fallen zum Beispiel CD oder DVD-Brenner, Laserdrucker, Laserpointer.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Frage kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Bevor die TROS Laserstrahlung (2015) offiziell eingef\u00fchrt wurde, musste man die Laser (Klasse 3R, 3B und 4) beim Amt f\u00fcr Arbeitssicherheit und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft hat zu der Zeit viel Wert auf eine Anmeldung gelegt.<\/p> Weder in der OStrV noch in der TROS Laserstrahlung steht hierzu explizit eine Aufforderung der Anmeldung. Ich w\u00fcrde die Laser auf jeden Fall anmelden, weil bei einem Unfall wenigstens Versicherungsschutz besteht und die Berufsgenossenschaft sich nicht herausreden kann, sie h\u00e4tte von Nichts gewusst.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Als Laserschutzbeauftragte(r) muss man \u00fcber eine technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung verf\u00fcgen oder eine vergleichbare mindestens zweij\u00e4hrige Berufserfahrung haben.<\/p> Als weiteres muss man an einem Kurs\/Seminar zum Laserschutzbeauftragten (LSB) erfolgreich teilnehmen (Abschlusspr\u00fcfung) und als letztes vom Arbeitgeber zum LSB schriftlich<\/strong> bestellt werden.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Ja! Wer sich zum Laserschutzbeauftragten ausbilden l\u00e4sst, muss eine erfolgreiche Abschlusspr\u00fcfung (mindestens 70% richtige Antworten) abgeben, sonst erh\u00e4lt der Teilnehmer nicht das notwendige Zertifikat.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Pr\u00fcfung ist in der Regel ein Multiple-Choice-Test. 70 % der Fragen m\u00fcssen richtig beantwortet werden. Erreicht der Teilnehmer weniger als 50 % ist dieser durchgefallen. Teilnehmer zwischen 50 und 70% k\u00f6nnen \u00fcber eine erfolgreiche m\u00fcndliche Nachpr\u00fcfung die Zertifizierung erreichen.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Nein! Nach der Pr\u00fcfung haben Sie das Zertifikat erhalten, dass der Arbeitgeber Sie als Laserschutzbeauftragten (LSB) bestimmen kann. Sie werden erst LSB im Unternehmen, wenn der Arbeitgeber Sie hierzu schriftlich<\/strong> bestellt. Eine m\u00fcndliche Bestellung ist nicht ausreichend.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
<\/strong> F\u00fcr alle Bereich ist eine qualifizierende Schulung und Einweisung gesetzlich vorgeschrieben.
Mit unserer Erfahrung und unseren Seminaren erf\u00fcllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung eines betrieblichen Laserschutzbeauftragten.<\/strong><\/p>Fragen und Antworten: Der Laserschutzbeauftragte im Unternehmen<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
Seminare f\u00fcr jede Anwendung<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
Basisseminare<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
Aufbauseminare<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t