{"id":768,"date":"2020-05-04T15:50:32","date_gmt":"2020-05-04T13:50:32","guid":{"rendered":"http:\/\/alphasen.de\/?page_id=768"},"modified":"2020-05-13T09:43:47","modified_gmt":"2020-05-13T07:43:47","slug":"fragen-und-antworten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alphasen.de\/fragen-und-antworten\/","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zum Thema Laserschutzbeauftragter"},"content":{"rendered":"\t\t
Die wichtigsten Fragen zum Thema “Laserschutzbeauftrager” haben wir auf Grundlage von vielen Fragen aus den Seminare f\u00fcr Sie zusammengestellt.\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t Unternehmen, Arbeitgeber, Beh\u00f6rden oder Institute brauchen einen Laserschutzbeauftragten (LSB), wenn in der Arbeitswelt ein Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 eingesetzt wird. F\u00fcr einen Laser der Klasse 1, 1M, 1C, 2 oder 2M braucht man keinen LSB in Unternehmen. Darunter fallen zum Beispiel CD oder DVD-Brenner, Laserdrucker, Laserpointer.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Frage kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Bevor die TROS Laserstrahlung (2015) offiziell eingef\u00fchrt wurde, musste man die Laser (Klasse 3R, 3B und 4) beim Amt f\u00fcr Arbeitssicherheit und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft hat zu der Zeit viel Wert auf eine Anmeldung gelegt.<\/p> Weder in der OStrV noch in der TROS Laserstrahlung steht hierzu explizit eine Aufforderung der Anmeldung. Ich w\u00fcrde die Laser auf jeden Fall anmelden, weil bei einem Unfall wenigstens Versicherungsschutz besteht und die Berufsgenossenschaft sich nicht herausreden kann, sie h\u00e4tte von Nichts gewusst.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Als Laserschutzbeauftragte(r) muss man \u00fcber eine technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung verf\u00fcgen oder eine vergleichbare mindestens zweij\u00e4hrige Berufserfahrung haben.<\/p> Als weiteres muss man an einem Kurs\/Seminar zum Laserschutzbeauftragten (LSB) erfolgreich teilnehmen (Abschlusspr\u00fcfung) und als letztes vom Arbeitgeber zum LSB schriftlich<\/strong> bestellt werden.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Mitarbeiter, die unmittelbar mit dem Laser arbeiten, ihn also bedienen, einstellen oder der Laserstrahlung direkt ausgesetzt sind.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Ja! Man begeht in der Regel eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Es h\u00e4ngt aber auch damit zusammen, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber dem Laserschutzbeauftragten \u00fcbertragen hat. In der Regel haftet immer der Arbeitgeber mit.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) speziell B2 f\u00fcr Laserstrahlung ist die alte Vorschrift. Da die Berufsgenossenschaften versicherungstechnisch unter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angesiedelt wurden, hei\u00dft die neue Vorschrift f\u00fcr die Lasersicherheit DGUV Vorschrift 11. Sie unterscheidet sich nur kaum von der OStrV.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Optische Strahlungsverordnung zu k\u00fcnstlicher optischer Strahlung (OStrV) ist ein Gesetz, welches der Arbeitgeber einhalten muss, wenn der Mitarbeiter intensiver optischen Strahlung ausgesetzt wird. Beispiele sind Mitarbeiter, die mit Laserstrahlung oder am Hochofen arbeiten, Schwei\u00dfer oder auch Glasbl\u00e4ser sind.<\/p> Die Technische Regel zu Optischer Strahlung (TROS) speziell Laserstrahlung ist ein \u201cpraktischer\u201c Leitfaden, wie der Arbeitgeber die Verordnung OStrV f\u00fcr Laserstrahlung einhalten kann. Setzt der Arbeitgeber keine Laserstrahlung ein aber sind die Mitarbeiter einer hohen optischen Strahlung ausgesetzt, muss dieser die TROS f\u00fcr inkoh\u00e4rente Strahlung beachten.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Laser werden in sehr unterschiedliche Bereiche der Arbeitswelt eingesetzt. Je nachdem, wo man diese Laser einsetzt und welche Leistung diese haben, sind die Sicherheitsvorschriften sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund kann man f\u00fcr den Bereich der Kosmetik, Vermessung und Showlaser eint\u00e4gige Seminare anbieten. F\u00fcr die anderen Bereiche, wie Industrie, Arztpraxen, Krankenh\u00e4user, Institute oder Hochschulen usw, die in der Regel viele verschiedene oder sehr leistungsstarke Laser einsetzen, ist ein zweit\u00e4tiger Kurs vorgeschrieben.<\/p> Neuerdings kann man die Laserschutzbeauftragte zus\u00e4tzlich weiter ausbilden lassen. Durch diese neuen spezielle Aufbauseminare erlangen diese Laserschutzbeauftragte die notwendige fachspezifische Kompetenz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Gef\u00e4hrdungsbeurteilung im Rahmen der Laser.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Ja! Die Fortbildung erlangt der Laserschutzbeauftragte in der Regel durch ein eint\u00e4giges Aktualisierungsseminar. Diese Fortbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Zertifizierung zum Laserschutzbeauftragten erfolgen. Eine Pr\u00fcfung ist nicht notwendig.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Ja! Wer sich zum Laserschutzbeauftragten ausbilden l\u00e4sst, muss eine erfolgreiche Abschlusspr\u00fcfung (mindestens 70% richtige Antworten) abgeben, sonst erh\u00e4lt der Teilnehmer nicht das notwendige Zertifikat.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Die Pr\u00fcfung ist in der Regel ein Multiple-Choice-Test. 70 % der Fragen m\u00fcssen richtig beantwortet werden. Erreicht der Teilnehmer weniger als 50 % ist dieser durchgefallen. Teilnehmer zwischen 50 und 70% k\u00f6nnen \u00fcber eine erfolgreiche m\u00fcndliche Nachpr\u00fcfung die Zertifizierung erreichen.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Nein! Nach der Pr\u00fcfung haben Sie das Zertifikat erhalten, dass der Arbeitgeber Sie als Laserschutzbeauftragten (LSB) bestimmen kann. Sie werden erst LSB im Unternehmen, wenn der Arbeitgeber Sie hierzu schriftlich<\/strong> bestellt. Eine m\u00fcndliche Bestellung ist nicht ausreichend.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Werden Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 im Unternehmen eingesetzt, muss der Arbeitgeber hierf\u00fcr eine Gef\u00e4hrdungsbeurteilung vorlegen. Diese Beurteilung schreibt in der Regel die Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit. Der Laserschutzbeauftragte unterst\u00fctzt ihn in der Regel.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Laserstrahlung ist pure Energie, die punktgenau eingesetzt werden und gro\u00dfe zerst\u00f6rende Wirkung entfachen kann, somit ist der Laser ein gef\u00e4hrliches Werkzeug. Aus diesem Grund muss die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung einmal im Jahr auf den aktuellen Stand gebracht werden.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Rechtlich ist es m\u00f6glich, die Mitarbeiter per Video oder online zu schulen. Als Laserschutzbeauftragte(r) haben Sie aber die Verantwortung, dass der Mitarbeiter diese Anweisung auch richtig verstanden hat. In der Regel wird der richtige Umgang mit dem Laser an der Anlage\/am Ger\u00e4t selbst durchgef\u00fchrt.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Der Arbeitgeber setzt ein Schreiben auf, wo die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten (LSB) beschrieben sind. Ein LSB kann auch weisungsbefugt sein. Wichtig ist, wenn mehrere LSB im Unternehmen sind, dass genau beschrieben wird, f\u00fcr welche Laser der LBS verantwortlich ist.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t Ja. In einer Betriebsanweisung muss der Anwendungsbereich, die Gef\u00e4hrdung f\u00fcr Menschen, die Schutzma\u00dfnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten bei St\u00f6rungen und Unf\u00e4llen, die Wartung sowie der Service und zuletzt der Abschluss der Arbeiten beschrieben sein.<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t exkl. MwSt.<\/p>\n\n\n\n<\/li>\r\n
In-House-Seminar<\/a><\/h2><\/li>