{"id":411,"date":"2020-01-06T11:29:07","date_gmt":"2020-01-06T10:29:07","guid":{"rendered":"http:\/\/alphasen.com\/?page_id=411"},"modified":"2020-01-06T14:40:20","modified_gmt":"2020-01-06T13:40:20","slug":"europaeische-richtlinien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alphasen.de\/europaeische-richtlinien\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Richtlinien"},"content":{"rendered":"\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t
\n\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\"Recht,\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t

Europ\u00e4ische Richtlinien<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t
Europ\u00e4ische Richtlinien sind Gesetze, die nach einer gewissen \u00dcbergangsphase ins nationale Gesetz \u00fcbernommen werden. Wie die Umsetzung der Richtlinie sein wird ist von Land zu Land unterschiedlich.<\/h6>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t
\n
\n
<\/path><\/svg><\/span><\/path><\/svg><\/span>Richtlinie 89\/391\/EWG des Rates \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit<\/span><\/div>
Ziel der Richtlinie
(1) Ziel dieser Richtlinie ist die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
(2) Sie enth\u00e4lt zu diesem Zweck allgemeine Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Verh\u00fctung berufsbedingter Gefahren, f\u00fcr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anh\u00f6rung, die ausgewogene Beteiligung nach den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter sowie allgemeine Regeln f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Grunds\u00e4tze.
(3) Diese Richtlinie ber\u00fchrt nicht bereits geltende oder k\u00fcnftige nationale und gemeinschaftliche Bestimmungen, die f\u00fcr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz g\u00fcnstiger sind.<\/h6>
Richtlinie zum Herunterladen<\/a><\/h6><\/div>\n <\/div>
\n
<\/path><\/svg><\/span><\/path><\/svg><\/span> Richtlinie 2009\/104\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und Rates \u00fcber Mindestvorschriften f\u00fcr Sicherheit und Gesundheitschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89\/391\/EWG<\/span><\/div>
Ziel der Richtlinie:
(1) Diese Richtlinie ist die zweite Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89\/391\/EWG; sie legt Mindestvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nach Artikel 2 durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest.
(2) Die Richtlinie 89\/391\/EWG findet auf den gesamten in Absatz 1 genannten Bereich in vollem Umfang Anwendung, unbeschadet strengerer oder spezifischer Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie.<\/h6>
Richtlinie zum Herunterladen<\/a><\/h6><\/div>\n <\/div>
\n
<\/path><\/svg><\/span><\/path><\/svg><\/span> Richtlinie 2006\/25\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und Rates \u00fcber Mindestvorschriften f\u00fcr Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gef\u00e4hrdung durch physikalische Einwirkungen (k\u00fcnstliche optische Strahlung)<\/span><\/div>
Ziel und Geltungsbereich
1. Mit dieser Richtlinie, der 19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89\/391\/EWG, werden Mindestanforderungen f\u00fcr den Schutz der Arbeitnehmer gegen tats\u00e4chliche oder m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Exposition gegen\u00fcber k\u00fcnstlicher optischer Strahlung w\u00e4hrend ihrer Arbeit festgelegt.
2. Diese Richtlinie betrifft die Gef\u00e4hrdung der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern durch die Sch\u00e4digung von Augen und Haut aufgrund der Exposition gegen\u00fcber k\u00fcnstlicher optischer Strahlung.<\/h6>
Richtlinie zum Herunterladen<\/a><\/h6><\/div>\n <\/div><\/div>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Europ\u00e4ische Richtlinien Europ\u00e4ische Richtlinien sind Gesetze, die nach einer gewissen \u00dcbergangsphase ins nationale Gesetz \u00fcbernommen werden. Wie die Umsetzung der Richtlinie sein wird ist von Land zu Land unterschiedlich. Richtlinie 89\/391\/EWG des Rates \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Ziel der Richtlinie(1) Ziel dieser […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-411","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/411","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=411"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/411\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":471,"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/411\/revisions\/471"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/alphasen.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=411"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}