Qualifizierende Seminare für Laserschutzbeauftragte

Die Anwendungsbereiche moderner Laser erstrecken sich über viele Bereiche.
Für alle Bereich ist eine qualifizierende Schulung und Einweisung gesetzlich vorgeschrieben.
Mit unserer Erfahrung und unseren Seminaren erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung eines betrieblichen Laserschutzbeauftragten.

  • Laser im Bereich Kosmetik
  • Laser im Bereich Medizintechnik
  • Laser Vermessungstechnik sowie für Mess- , Prüf- und Analysetechnik
  • Show- und Projektionslaser im Eventbereich und Unterhaltungsbranche
  • Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme
  • Laser für die Materialbearbeitung (Schneiden, Schweißen, Gravieren, Auftragen)
  • Laser im Hoch-, Tiefbau und allgemeinem Bauwesen

Fragen und Antworten: Der Laserschutzbeauftragte im Unternehmen

Unternehmen, Arbeitgeber, Behörden oder Institute brauchen einen Laserschutzbeauftragten (LSB), wenn in der Arbeitswelt ein Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 eingesetzt wird. Für einen Laser der Klasse 1, 1M, 1C, 2 oder 2M braucht man keinen LSB in Unternehmen. Darunter fallen zum Beispiel CD oder DVD-Brenner, Laserdrucker, Laserpointer.

Die Frage kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Bevor die TROS Laserstrahlung (2015) offiziell eingeführt wurde, musste man die Laser (Klasse 3R, 3B und 4) beim Amt für Arbeitssicherheit und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft hat zu der Zeit viel Wert auf eine Anmeldung gelegt.

Weder in der OStrV noch in der TROS Laserstrahlung steht hierzu explizit eine Aufforderung der Anmeldung. Ich würde die Laser auf jeden Fall anmelden, weil bei einem Unfall wenigstens Versicherungsschutz besteht und die Berufsgenossenschaft sich nicht herausreden kann, sie hätte von Nichts gewusst.

Als Laserschutzbeauftragte(r) muss man über eine technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung verfügen oder eine vergleichbare mindestens zweijährige Berufserfahrung haben.

Als weiteres muss man an einem Kurs/Seminar zum Laserschutzbeauftragten (LSB) erfolgreich teilnehmen (Abschlussprüfung) und als letztes vom Arbeitgeber zum LSB schriftlich bestellt werden.

Ja! Wer sich zum Laserschutzbeauftragten ausbilden lässt, muss eine erfolgreiche Abschlussprüfung (mindestens 70% richtige Antworten) abgeben, sonst erhält der Teilnehmer nicht das notwendige Zertifikat.

Die Prüfung ist in der Regel ein Multiple-Choice-Test. 70 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Erreicht der Teilnehmer weniger als 50 % ist dieser durchgefallen. Teilnehmer zwischen 50 und 70% können über eine erfolgreiche mündliche Nachprüfung die Zertifizierung erreichen.

Nein! Nach der Prüfung haben Sie das Zertifikat erhalten, dass der Arbeitgeber Sie als Laserschutzbeauftragten (LSB) bestimmen kann. Sie werden erst LSB im Unternehmen, wenn der Arbeitgeber Sie hierzu schriftlich bestellt. Eine mündliche Bestellung ist nicht ausreichend.

Seminare für jede Anwendung

Basisseminare

  • 1-tägiges Seminar
  • für Vermessungstechnik, Einsatz von Laser für Analysezwecke, Bauwesen
  • für kosmetische Anwendungen
  • für Show- und Projektionsveranstaltungen
  • allgemein für begrenzte Anwendungsbereiche für maximale Laserklassen bis einschließlich 3B, in Sonderfällen auch darüber

Aufbauseminare

  • 2-tägiges Seminar
  • für Institute und Behörden
  • für Universitätskliniken und Arztpraxen
  • für Hochleistungslaser in der Industrie
  • detaillierte Betrachtungen unterschiedlichen Gefahrenquelle mit dem Umgang von Lasern
  • Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für alle Anwendungsfälle

Fachspezifisches Seminare

  • 4-tägiges Seminar
  • für Fachkräfte der Arbeitssicherheit
  • für Ingenieure und Techniker, die komplexe individuelle Anwendungen konzipieren
  • erlangen spezifisch fachliche Kompetenzen für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • mit Berechnungen und Erstellen von praxisnahen Vorlagen für Ihre jeweilige Anwendung sowie das Schreiben von Gefährdungsbeurteilungen

Auffrischungsseminar

  • 1-tägiges Seminar
  • für alle Laserschutzbeauftragte
  • notwendige Fortbildung die innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden muss
  • für den Erhalt der Berechtigung als Laserschutzbeauftragte(r) weiter tätig zu sein
  • der Teilnehmer erhält für die Fortbildung kein Zertifikat sondern eine Bescheinigung

Spezielles Aufbauseminar

  • 2-tägiges Seminar
  • nur für Laserschutzbeauftragte, die das Aufbau-seminar erfolgreich abgeschlossen haben und die bestandene Prüfung nicht älter als 5 Jahre ist
  • spezielle Ausbildung für die Erlangung der spezifisch fachlichen Kompetenzen für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • mit Berechnungen und Erstellen von praxisnahen Vorlagen für Ihre jeweilige Anwendung sowie das Schreiben  von Gefährdungsbeurteilungen

In-House-Seminar

  • 1- bis 4-tägiges Seminar
  • von Laserunterweisungen der Mitarbeiter bis zur Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten
  • für alle Industriezweige sowie Klinken, Behörden und Institute
  • auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse  des Kunden wird besonders Rücksicht genommen
  • Teilnehmerzahl zwischen 7 und 20 Personen
  • Sonderregelung und Sondertermine möglich

Allgemeines zu den Laserschutz-Seminaren

Alle Kurse finden in moderst ausgestatteten Seminarräumen in zentral gelegenen Hotels statt. Ein gewisses Kontingent an hochwertigen und hochmodernen Hotelzimmern sind für Sie extra zurückgehalten worden. Bei frühzeitiger Buchung profitieren Sie von diesen Annehmlichkeiten. Im Gesamtpreis sind die Kosten für die reichhaltige und gesundheitsbewusste Verpflegung sowie warme und kalte Getränke während des kompletten Seminars enthalten. Zu den Seminaren bekommen Sie ausführliche und umfangreiche Unterlagen in einem praktischen Lasersicherheitsordner präsentiert, den Sie natürlich mitnehmen dürfen, sodass Sie das Gelernte sofort in die Praxis umsetzen können. Im Preis sind die Kosten wie Prüfungsunterlagen und das persönlich auf Sie ausgestellte Zertifikat selbstverständlich erhalten.

Ihr Referent und Laserschutzbeauftragter

Dipl. Physiker Ralf Sinnerbrink

Seit über 10 Jahre Ausbilder zum Laserschutzbeauftragten mit über 1.200 erfolgreichen Seminarteilnehmern. Referententätigkeiten unter anderem beim TÜV Süd, bei namhaften Firmen der Automobil-, Elektro- und Medizintechnik.

TOP-Bewertungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen:

Seminarqualität: 4,63
4.6/5
Fachkompetenz: 4,78
4.8/5
Praxisbezug: 4,50
4.5/5
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Rechtliche Bestimmungen und Allgemeines für Laserschutzbeauftragte

Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die ein Laserschutzbeauftragter (LSB) beachten muss.

Recht, Gesetz, Justitia, Justiz, Symbol, Paragraf, Rechtslage, Unrecht, Gesetze, Anklage, Arbeitsrecht, Baurecht, bgb, Gerechtigkeit, Gericht, Grundrechte, Internetrecht, Medienrecht, Paragraph, Paragraphenzeichen, Presserecht, Rechtsbeugung, rechtsgebiet, Rechtsprechung, Ungerechtigkeit, Urteil, Zeichen, Paragrafen, Illustration, Rechtsstreit, 3D, Anwalt, Paragrafensymbol, AGB, Design, Template, Vorlage, Rechtsberatung, Rechtsgebiete, Hintergrund, dunkel, Metall, Stahl, Chrom, viele, modern, Rechtsmittel, Prozess, Banner, Header, Symbolik, Zweifel

Europäische Richtlinien

Hier finden Sie die allgemeine europäische Richtlinie für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie die Einzelrichtlinie für den Schutz von künstliche optische Strahlung

red Paragraph sign in a row of many Paragraphs - Symbol of Law and Justice

Deutsche Gesetze & Verordnungen

Das allgemeines Arbeitsschutzgesetz für die Arbeitnehmer sowie die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OstrV) sowie Technische Regeln zur optischen Strahlung (TROS)

Aktenordner mit der Beschriftung Vorschriften

Vorschriften der DGUV

Neben den gesetzlichen Bestimmung müssen die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung eingehalten werden. Die entsprechenden Vorschriften und Informationen finden Sie hier